Allgemeine Geschäftsbedingungen
// § 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der DRAIF Systems GmbH, Waldstraße 14, 91091 Großenseebach (nachfolgend „DRAIF Systems") gelten für alle Verträge über die Erbringung von Leistungen im Bereich Softwareentwicklung, KI-Automatisierung, digitale Systemlösungen sowie damit verbundene Beratungs- und Supportleistungen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (B2B). Eine Geltung gegenüber Verbrauchern ist ausgeschlossen.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, DRAIF Systems stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
// § 2 Vertragsschluss
(1) Angebote von DRAIF Systems sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung durch DRAIF Systems oder durch Beginn der Leistungserbringung nach Angebotsannahme durch den Auftraggeber.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
// § 3 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil des Vertrages ist.
(2) DRAIF Systems ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und abzurechnen, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist.
(3) Leistungsänderungen oder -erweiterungen (Change Requests) sind schriftlich zu vereinbaren und können zu einer Anpassung von Vergütung und Zeitplan führen.
(4) DRAIF Systems ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen qualifizierte Dritte (Subunternehmer) einzusetzen.
// § 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt DRAIF Systems alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis.
(3) Verzögerungen, die durch unzureichende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten von DRAIF Systems. Dadurch entstehende Mehraufwände können gesondert in Rechnung gestellt werden.
// § 5 Vergütung & Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Bei Zahlungsverzug ist DRAIF Systems berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen sowie eine Mahnpauschale von 40 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen.
(4) DRAIF Systems behält sich vor, bei Projekten ab einem Auftragsvolumen von 5.000 € eine Anzahlung von bis zu 30 % bei Vertragsschluss zu verlangen.
(5) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von DRAIF Systems anerkannt sind.
// § 6 Nutzungsrechte & Urheberrecht
(1) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt DRAIF Systems dem Auftraggeber das nicht-exklusive, zeitlich unbeschränkte Recht zur Nutzung der vertragsgemäß erstellten Arbeitsergebnisse für die vertraglich vorgesehenen Zwecke ein.
(2) Alle Urheberrechte an den erstellten Softwarelösungen, KI-Modellen, Konzepten und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben bis zur vollständigen Zahlung bei DRAIF Systems.
(3) Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte sowie die Vervielfältigung oder Bearbeitung der Arbeitsergebnisse bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von DRAIF Systems.
(4) Von DRAIF Systems eingesetzte Open-Source-Komponenten unterliegen den jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen, über die der Auftraggeber auf Anfrage informiert wird.
// § 7 Gewährleistung & Mängelrüge
(1) DRAIF Systems gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen.
(2) Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung, schriftlich und mit nachvollziehbarer Fehlerbeschreibung zu rügen.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen hat DRAIF Systems das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, sofern nicht gesetzlich eine längere Frist zwingend vorgeschrieben ist.
// § 8 Haftungsbeschränkung
(1) DRAIF Systems haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die im jeweiligen Auftrag vereinbarte Netto-Vergütung.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber hat angemessene Datensicherungsmaßnahmen getroffen.
(5) Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Subunternehmern von DRAIF Systems.
// § 9 Geheimhaltung
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne dass die empfangende Partei hieran beteiligt war, oder die der empfangenden Partei bereits bekannt waren.
(3) Die Geheimhaltungspflicht besteht für die Dauer der Zusammenarbeit sowie für einen Zeitraum von 3 Jahren nach deren Beendigung fort.
// § 10 Datenschutz & Auftragsverarbeitung
(1) Soweit DRAIF Systems im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers oder seiner Kunden verarbeitet, geschieht dies ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers.
(2) In diesem Fall ist ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abzuschließen.
(3) Beide Parteien verpflichten sich, die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO, einzuhalten.
// § 11 Laufzeit & Kündigung
(1) Projektverträge laufen bis zur vollständigen Erfüllung der vereinbarten Leistungen, sofern keine abweichende Laufzeit vereinbart ist.
(2) Dauerschuldverhältnisse (z. B. Wartungs- oder SaaS-Verträge) können von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern keine andere Laufzeit vereinbart wurde.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für DRAIF Systems liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug gerät und auch nach schriftlicher Mahnung mit Fristsetzung nicht zahlt.
// § 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Nürnberg, sofern beide Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die ihr dem Sinn nach nächstkommende wirksame Bestimmung.
DRAIF Systems GmbH — Stand: April 2026